AGB Textilpflege
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I. AUSFÜHRUNG UND LEISTUNG
1. Wir als Textilpfleger verpflichten uns zu fachmännischer, sorgfältiger, materialschonender und umweltbewusster Textilpflege.
2. Die durch den Textilpflegebetrieb ausgezählte Stückzahl respektive ausgezählten Mengen sind massgebend für die Lieferung, Rückgabe und Verrechnung.
II. VERANTWORTLICHKEIT
1. Jede Haftung des Textilpflegebetriebs wird wegbedungen, ausgenommen für Fälle grober Fahrlässigkeit.
2. Voraussetzung einer Haftung des Textilpflegebetriebs ist die Beständigkeit der Artikel bei einer Behandlung gemäss dem auf der Textilpflege-kennzeichnung empfohlenen Verfahren. Bei fehlender Textilpflege-kennzeichnung stellt der Textilpflegebetrieb auf seine Fachkenntnisse und auf den Verwendungszweck des Artikels ab; eine Haftung wird bei fehlender Textilpflegekennzeichnung ausdrücklich abgelehnt.
3. Trotz vorangegangener fachmännischer einfacher Warenschau kann der Textilpflegebetrieb keine Verantwortung übernehmen für Schäden, die entstehen durch eine nicht erkennbare Beschaffenheit oder durch verborgene Mängel, wie ungenügende Festigkeit des Materials oder der Nähte, Echtheit von Färbungen und Drucken, Einflüsse auf Knöpfe, Schnallen, Reissverschlüsse, Achselpolster, Applikationen, Ornamente, Bändel usw. oder durch eine fehlerhafte Textilpflegekennzeichnung. Eine Haftung für Mass- oder Farbtonveränderungen der Stoffe und Gewirke im üblichen Toleranzbereich ist ausgeschlossen.
4. Die Notwendigkeit für eine Sonderbehandlung muss offensichtlich sein; insbesondere durch feststellbare empfindliche Eigenschaften oder durch Verschmutzungen, welche eine Sonderbehandlung bedingen. Die Pflegesymbole und/oder Pflegehinweise der Textilpflegekennzeichnung sind für den Textilpflegebetrieb massgebend.
5. Der Textilpflegebetrieb kann den Pflegeauftrag mit Vorbehalten (sogenannte Vorbehaltserklärung) entgegennehmen.
6. Eine Erfolgsgarantie des Textilpflegebetriebs ist ausgeschlossen.
III. RÜCKGABE
1. Wir bemühen uns, einen Liefertermin von max. 3 Arbeitstagen einzuhalten. Verzögerungen berechtigen die Kunden jedoch nicht zu Schadenersatzansprüchen.
2. Ist ein Auftrag nicht ausführbar, wird der Artikel im jeweiligen Zustand zurückgegeben.
IV. BEANSTANDUNGEN
1. Reklamationen der Kundin / des Kunden müssen unter Vorlage der Zahlungsquittung unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Arbeitstagen ab Entgegennahme des Artikels erfolgen.
2. Beanstandungen werden vom Textilpflegebetrieb sorgfältig geprüft und begründet beantwortet oder erklärt. Das weitere Vorgehen (sachgemässe Nachbehandlung, Übergabe zur Begutachtung und Schlichtung an die Paritätische Schadenerledigungsstelle usw.) wird nach Möglichkeit im Einvernehmen mit der Kundin / dem Kunden festgelegt.
3. Schadenfälle im Textilpflegebereich können in der Schweiz nicht versichert werden. Ein allfälliger Schadenersatz bei Schäden am Artikel oder bei Verlust desselben bemisst sich nach der Zeitwerttabelle für die Wertabnahme von Textilpflegeartikeln. Ein Realersatz ist ausgeschlossen.
V. ANWENDBARES RECHT
1. Es ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.
2. Kommt keine Einigung zustande, empfehlen wir den Parteien, den Schadenfall der Paritätischen Schadenerledigungsstelle der Konsumentenschutzorganisationen des Verbandes Textilpflege Schweiz (VTS) und des Verbandes der Textilhändler, dem Swiss Fashion Stores (SFS), zur Begutachtung und Schlichtung zu unterbreiten.

